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SurvivalZone Wilderness Academy

Preise 2023

Detaillierte Zeitpläne gibt es mit der Buchungsbestätigung

BASIC-Ranger-Lehrgang             

ADVANCED-Ranger-Lehrgang

QUALIFIED Wilderness Hunter, Tracker & Trapper-Lehrgang

QUALIFIED Animal Danger Survival Specialist-Lehrgang

Jeweils

= 15 Tage inkl. 1 Tag Camping Safari mit Wildtierbeobachtung und Pirschfahrten im Etosha-Nationalpark

Individualpreis:             Euro 2800,- pro Person

Preis für Kurzprogramme (können in eine Namibia-Fotosafari eingebaut werden): Mindestens 3 Tage

= Euro 200,- pro Person pro Tag

QUALIFIED African River Ranger-Lehrgang

= 15 Tage inkl. mehrere Tage Camping Safari mit Wildtierbeobachtung und Pirschfahrten in Nationalparks  der Zambesi- und Kavango-Region)

Individualpreis:             Euro 3550,- pro Person

Leistungen

Im Preis eingeschlossen

Qualifizierte Führung, Betreuung und Ausbildung

Alle notwendigen Fahrzeuge und der gesamte Treibstoff

Professionelle Ausbildungseinrichtungen

Basis-Ausrüstung für Ausbildungszwecke, - falls eigene nicht vorhanden

Zusatz-Campausstattung, - falls eigene nicht vorhanden

Schusswaffen, je nach Lehrgangs-Zielsetzung und Trainingsinhalten

Munition (bei Schiesstraining): die ersten 5 Schuss 9mm, Kleinkalibergewehr, Schot und mittlere Gewehrkaliber (.308, 8x57) sind frei. Mehr Munition muss hinzu gekauft werden, falls gewünscht oder bei Bedarf.

Alle nötigen Transfer-Fahrten zwischen den Etappen oder Reisezielen, sowie ab Flughafen Windhuk und retour

Eintrittsgebühren zu Nationalparks

Leistungen auf The Ranger's Lodge, im Ondjou Wilderness Reserve:

-Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)

-Doppelzimmer mit Bad in der Lodge und vereinzelt in Buschcamps (als Teil der Ausbildung);

-Einzelzimmer nur bei Gruppen bis max. 6 Teilnehmern möglich

-Kaffee, Tee und Trink/Tafelwasser sind im Preis eingeschlossen (nicht aber Soft Drinks und alkoholische Getränke)

Unterkunft und Frühstück (Halbpension) bei Übernachtungen ausserhalb des Ondjou Wilderness Reserves und The Ranger's Lodge

Nicht im Preis eingeschlossen

Alle alkoholischen Getränke und "Soft Drinks" .

Mittag- und Abendessen bei Übernachtungen ausserhalb des Ondjou Wilderness Reserves und The Ranger's Lodge

Wegzehrung auf Transferfahrten

Speziell gewünschte  Aktivitäten, die nicht im Programm eingeschlossen sind.

Zusätzliche Munition:

Pistole, Revolver

9mm Para         50 Schuss =25 €    

.45                      50 Schuss =35 €

.44 mag             50 Schuss =35 €

.38 spec             50 Schuss =30 €

Uzzi MP 

9mm Para          50 Schuss =25 €

 

Präzisions-Gewehre; Sturmgewehr G3; Jagdgewehre

 .22                     50 Schuss= € 10

 8x57                  20 Schuss= € 35

.308                    20 Schuss= € 35

.338 Lapua        20 Schuss= € 180  

.300 WiMag       20 Schuss= € 80  

.375 Mag           20 Schuss= € 150

Doppelflinte; Pumpflinte; Auto. Flinte 

12/70                   25 Schuss = € 20

12/70 flintenlauf   5 Schuss = € 10

Wichtige Hinweise:

1) Wer mit eigener Schrotflinte oder Gewehr anreisen kann oder will, kann 100 Schuss Munition mit einführen; Handfeuerwaffen dürfen dagegen NICHT nach Namibia eingeführt werden; 

2) In den Lehrgängen, a) Advanced Ranger  b) Wilderness Hunter, Tracker & Trapper und c) Animal Danger Survival Specialist müssen mit Mehrkosten für Munition von ca. 300 bis 600 Euro gerechnet werden. 

Erlegungsgebühren  (non tropy animals)- falls Jagd gewünscht wird:

Antilope:                    € 400 

Zebra:                        € 400  

Nguni-Wildrind:        € 400 

Rock Hyrax:               € 50

Schakal:                     € 50

Pavian:                       € 100

Wildvögel:                  € 20

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Zahlungsweisen

In der The Ranger's Lodge/Ondjou Wilderness Reserve kann alles mit Namibia-Dollar oder Euro gezahlt werden: Getränke, Souvenirs, Munition etc (keine Kreditkarte). Ausserhalb The Ranger's Lodge/Ondjou Wilderness Reserve kann individuell mit Kreditkarte gezahlt werden.

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Fotosafaris - Preise

 

Massgeschneiderte naturkundliche Abenteuer- und Studienreisen durch Namibia

5 bis 20 Tage

= Tagessatz pro Person mit Übernachtung in einer Lodge: Euro 300

= Tagessatz pro Person mit Übernachtung auf einem Campplatz: Euro 250

= Tagessatz pro Person mit Übernachtung in einem "Wilden Bushcamp": Euro 250

= Tagessatz pro Person mit Übernachtung in unserer "The Ranger's Lodge", Ondjou Wilderness Reserve: Euro 150

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Einen detaillierten Programmplan wird auf Wunsch ausgearbeitet.

Jagdsafaris - Preise

MASSGESCHNEIDERTE JAGD-SAFARIS

Anklicken für mehr Infos: www.terra-africana-hunting.com

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Vermittler

 

Ein privater oder kommerzieller Vermittler kann bei Organisation von Gruppenbuchungen von mindestens 8 Teilnehmern kostenlos an den Programmen teilnehmen.

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Geschäftsbedingungen

 

1) VERTRAGSVERHALTNIS

Dieser Vertrag besteht zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (=Teilnehmer) und Terra Africana Safaris CC (=TAS), der Mutterfirma der SurvivalZone Wilderness Academy.

2) IN KRAFT TRETEN

Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Teilnehmer in Kraft. "Teilnehmer" ist jede Person, die sich selber anmeldet, oder durch einen Stellvertreter namentlich zur Teilnahme an einem TAS-Programm anmeldet worden ist.

3) BEZAHLUNG:

Innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldebestätigung durch TAS ist eine Anzahlung von 50 % des Teilnahmepreises auf das TAS-Konto einzuzahlen. Der Restbetrag muß spätestens 60 Tage vor Beginn des Teilnahmezeitraums auf das TAS-Konto eingehen.

4)  RÜCKTRITTS‑ & KÜNDIGUNGS-KLAUSEL

1. Bis 60.Tag vor Beginn des Teilnahmezeitraums beträgt die Stornierungsgebühr 50 % , ab 59. bis zum 30.Tag 70%, ab 29.Tag bis zum Beginn des Teilnahmezeitraums 100% des Gesamtpreises.

2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus Gründen  höherer Gewalt  (z.B. Erkrankungen) kann TAS jederzeit vor Beginn des Teilnahmezeitraums von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden voll zurück­erstattet. Wei­tergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5)  HAFTUNG

1. TAS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäfts für die  gewissenhafte Programmvorbereitung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.  Ferner haftet TAS für die ordungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Teilnahmeleistungen, -  jedoch nicht in  Fällen, in denen höhere  Gewalt die Erbringung der Teilnahmeleistungen be- oder verhindert  (z.B. Fahrzeugpannen, Fehler von fremden Leistungsträgern usw.).

Bei Ankunft müssen eine Haftungsausschlusserklärung von jedem volljährigen Teilnehmer unterschrieben werden. Für minderjährige Teilnehmer müssen die Erziehungsberechtigten unterzeichnen.

2. Ist TAS nur Vermittler fremder Leistungen, so haftet  TAS nicht für die Leistungs­erbringung selbst, sondern nur für  die ordungsgemäße Vermittlung der Leistung. In keinem Fall ist TAS für Versäumnisse von Fremdleistungsträgern haftbar zu machen.

3. Bei Auftreten höherer Gewalt (widrige Wetter- und Straßenbedingungen, Fahrzeug­pannen, usw.) hat TAS  das Recht, das Programm entsprechend zu ändern. TAS wird versuchen, für dadurch entfallene Leistungen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. TAS übernimmt jedoch  keinerlei Haftung für solche Änderungen des Teilnahme­programms.

4. TAS wird jede im Rahmen der Programmzielsetzung mögliche Vorsichtsmaßnahme ergreifen, um die Sicherheit des Teilnehmers zu gewährleisten, kann aber keinerlei Haftung für erlittene Personen- oder Sachschäden seitens des Teilnehmers übernehmen. Der Teilnehmer sichert TAS hiermit Haftungsfreiheit für jede Form von Personen- oder Sachschäden zu.

5. Der Teilnehmer sollte zur eigenen Absicherung ein entspre­chen­des Reiseversicherungspaket abschließen (Unfall‑, Haftpflicht‑ und Krankenver­siche­rung, Rückreise bei Unfall/­Krankheit,  Ver­sicherung von Such‑, Rettungs‑ und Bergungs­kosten).

6. GEFAHRENHINWEIS:

Dem Teilnehmer ist bewußt, daß die Teilnahme eine gute gesundheitliche Verfassung verlangt. Der Teilnehmer versichert, daß diese Voraussetzung in seiner Person vorliegt. Ferner versichert der Teilnehmer, daß er die Risiken der Teilnahme bewußt in Kauf nimmt und die Programmteilnahme auf eigene Gefahr durch­führt..

7. EINREISEVORSCHRIFTEN:

Für die Einhaltung von Paß‑, Zoll‑, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teil­nehmer ver­antwort­lich. TAS ist nicht haftbar zu machen, falls dem Teilnehmer die Einreise in ein Gastgeberland  verweigert wird.

8. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Windhoek/Namibia.

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