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SurvivalZone Wilderness Academy

Preise 2024

Ranger-Lehrgang

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Preise für alle Lehrgangsmodule:

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Euro 2950,- pro Person

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= Alle Programme bestehen aus 15 Tagen Ausbildung (inkl. An - und Abreise)

= Auf Wunsch und/oder wenn das Programm es erlaubt, kann bei entsprechder Kürzung der Ausbildungstage eingebaut werden:

=1 Safari-Tag:               Crime Prevention / Security-fachbezogene Exkursion in Windhuk, auch in ein "Black African Township"

=1 bis 2 Safari-Tage:    Photo-Safaris mit Wildtierbeobachtungen, zB in den Etosha-Nationalpark

=1 Ruhe-Tag:   Einfach entspannen oder natur- und frühgeschichtliche Photo-Safari im Ondjou Wilderness Reserve​        

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Detaillierte Zeitpläne gibt es mit der Buchungsbestätigung

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Preis für nicht am Lehrgang teilnehmende Begleitpersonen = Euro 2400,- pro Person

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Preis für Kurzprogramme: Mindestens 3 Tage = Euro 200,- pro Person pro Tag

Wilderness Guide-

Lehrgang

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"Bush & Mountain Guide"

Euro 2950,- pro Person

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"Desert Guide"

Euro 3250,- pro Person

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"Savannah Guide"

Euro 3550,- pro Person

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"African River Guide"

Euro 3850,- pro Person

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= Alle Programme bestehen aus 15 Tagen Ausbildung (inkl. An - und Abreise)

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Detaillierte Zeitpläne gibt es mit der Buchungsbestätigung

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Preis für Kurzprogramme "Bush & Mountain Guide": Mindestens 3 Tage = Euro 200,- pro Person pro Tag

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"Ranger"-Training

for Family

 

Preis 2500,- pro Person

Bei 2 Erwachsenen und/oder Kind über 16 Jahren

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Euro 1500,- pro Kind

Kinder unter 16 Jahren

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Euro 1000,- pro Kind

Kinder unter 10 Jahren

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= 15 Tage Programm (inkl. An - und Abreise)

= Darin sind eingeschlossen:

= 1 bis 2 Safari-Tage:    Photo-Safaris mit Wildtierbeobachtungen, zB in den Etosha-Nationalpark

 

Ruhe-Tag:  Einfach entspannen oder natur- und frühgeschichtliche Photo-Safari im Ondjou Wilderness Reserve je nach Wunsch​        

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Detaillierte Zeitpläne gibt es mit der Buchungsbestätigung

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Preis für Kurzprogramme: Mindestens 3 Tage = Euro 170,- pro Person pro Tag bei mindestens 3 Personen/Kindern

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​​Leistungen

​Im Preis eingeschlossen

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= Gesamte Planung und Organisation

= Qualifizierte Führung, Betreuung, Sicherheitsbegleitung und Ausbildung

= Leistungen auf The Ranger's Lodge, im Ondjou Wilderness Reserve:

-Professionelle Ausbildungseinrichtungen

-Schusswaffen, je nach Lehrgangs-Zielsetzung und Trainingsinhalten

-Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)

-Doppelzimmer mit Bad in der Lodge und vereinzelt in Buschcamps (als Teil der Ausbildung);

-Einzelzimmer bei Gruppen bis max. 7 Teilnehmern möglich

-Kaffee, Tee und Trinkwasser sind im Preis eingeschlossen (nicht aber Soft Drinks und alkoholische Getränke).

= Alle notwendigen Fahrzeuge und der gesamte Treibstoff

= Basis-Ausrüstung für Ausbildungszwecke, - falls eigene nicht vorhanden
= Zusatz-Campausstattung, - falls eigene nicht vorhanden

​= Alle nötigen Transfer-Fahrten zwischen den Etappen oder Reisezielen, sowie ab Flughafen Windhuk und retour

​= Eintrittsgebühren zu Nationalparks

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Nicht im Preis eingeschlossen

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= Alle alkoholischen Getränke und "Soft Drinks".

​= Alle Kosten für Aktivitäten, Unterkunft und Verpflegung AUSSERHALB unseres Ondjou Wilderness Reserves. Diese Kosten hängen vom Tourprogramm

    und den gewählten Unterkünften ab und werden zusammen mit dem Tourprogramm in der Lehrgangsausschreibung aufgeführt. Sie können in der

    Regel vor Ort mit Kreditkarte bezahlt werden.  

= Treibstoff, falls im eigenen Fahrzeug gefahren wird

= Munition (bei Schiesstraining) - aus unserem Bestand oder Kauf im Waffengeschäft (Preise auf Anfrage)

= Wiederladen von Munition

    Die Nutzung unserer Wiederlade-Station ist kostenlos. Geschosse, Hülsen, Primer und Pulver können von uns gegen

    Selbstkostenpreis gekauft werden. - Dies alles entsprechend vorheriger Absprache. - Wiederladekomponenten können aber auch

    (bis auf Pulver und Primer) zusammen mit der eigenen Waffe problemlos nach Namibia eingeführt werden.

= Erlegungsgebühren, zur Fleischversorgung - falls Jagd gewünscht oder Teil des Lehrgangs.

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Zahlungsweisen

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In der The Ranger's Lodge/Ondjou Wilderness Reserve kann alles mit Namibia-Dollar oder Euro gezahlt werden: Getränke, Souvenirs, Munition etc (keine Kreditkarte). Ausserhalb The Ranger's Lodge/Ondjou Wilderness Reserve kann individuell mit Kreditkarte gezahlt werden.

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​Vermittler

 

Ein privater oder kommerzieller Vermittler kann bei Organisation von Gruppenbuchungen von mindestens 8 Teilnehmern kostenlos an den Programmen teilnehmen. - Provisionen nach Absprache.

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Geschäftsbedingungen

 

1) VERTRAGSVERHALTNIS

Dieser Vertrag besteht zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin (=Teilnehmer) und Terra Africana Safaris CC (=TAS), der Mutterfirma der SurvivalZone Wilderness Academy.

2) IN KRAFT TRETEN

Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Teilnehmer in Kraft. "Teilnehmer" ist jede Person, die sich selber anmeldet, oder durch einen Stellvertreter namentlich zur Teilnahme an einem TAS-Programm anmeldet worden ist.

3) BEZAHLUNG:

Innerhalb von 5 Tagen nach Anmeldebestätigung durch TAS ist eine Anzahlung von 50 % des Teilnahmepreises auf das TAS-Konto einzuzahlen. Der Restbetrag muß spätestens 90 Tage vor Beginn des Teilnahmezeitraums auf das TAS-Konto eingehen.

4)  RÜCKTRITTS‑ & KÜNDIGUNGS-KLAUSEL

1. Bis 90.Tag vor Beginn des Teilnahmezeitraums beträgt die Stornierungsgebühr 50 % , ab 89. bis zum 60.Tag 70%, ab 59.Tag bis zum Beginn des Teilnahmezeitraums 100% des Gesamtpreises.

2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus Gründen  höherer Gewalt  (z.B. Erkrankungen) kann TAS jederzeit vor Beginn des Teilnahmezeitraums von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden voll zurück­erstattet. Wei­tergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5)  HAFTUNG

1. TAS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäfts für die  gewissenhafte Programmvorbereitung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.  Ferner haftet TAS für die ordungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Teilnahmeleistungen, -  jedoch nicht in  Fällen, in denen höhere  Gewalt die Erbringung der Teilnahmeleistungen be- oder verhindert  (z.B. Fahrzeugpannen, Fehler von fremden Leistungsträgern usw.).

Bei Ankunft müssen eine Haftungsausschlusserklärung von jedem volljährigen Teilnehmer unterschrieben werden. Für minderjährige Teilnehmer müssen die Erziehungsberechtigten unterzeichnen.

2. Ist TAS nur Vermittler fremder Leistungen, so haftet  TAS nicht für die Leistungs­erbringung selbst, sondern nur für  die ordungsgemäße Vermittlung der Leistung. In keinem Fall ist TAS für Versäumnisse von Fremdleistungsträgern haftbar zu machen.

3. Bei Auftreten höherer Gewalt (widrige Wetter- und Straßenbedingungen, Fahrzeug­pannen, usw.) hat TAS  das Recht, das Programm entsprechend zu ändern. TAS wird versuchen, für dadurch entfallene Leistungen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. TAS übernimmt jedoch  keinerlei Haftung für solche Änderungen des Teilnahme­programms.

4. TAS wird jede im Rahmen der Programmzielsetzung mögliche Vorsichtsmaßnahme ergreifen, um die Sicherheit des Teilnehmers zu gewährleisten, kann aber keinerlei Haftung für erlittene Personen- oder Sachschäden seitens des Teilnehmers übernehmen. Der Teilnehmer sichert TAS hiermit Haftungsfreiheit für jede Form von Personen- oder Sachschäden zu.

5. Der Teilnehmer sollte zur eigenen Absicherung ein entspre­chen­des Reiseversicherungspaket abschließen (Unfall‑, Haftpflicht‑ und Krankenver­siche­rung, Rückreise bei Unfall/­Krankheit,  Ver­sicherung von Such‑, Rettungs‑ und Bergungs­kosten).

6. GEFAHRENHINWEIS:

Dem Teilnehmer ist bewußt, daß die Teilnahme eine gute gesundheitliche Verfassung verlangt. Der Teilnehmer versichert, daß diese Voraussetzung in seiner Person vorliegt. Ferner versichert der Teilnehmer, daß er die Risiken der Teilnahme bewußt in Kauf nimmt und die Programmteilnahme auf eigene Gefahr durch­führt..

7. EINREISEVORSCHRIFTEN:

Für die Einhaltung von Paß‑, Zoll‑, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teil­nehmer ver­antwort­lich. TAS ist nicht haftbar zu machen, falls dem Teilnehmer die Einreise in ein Gastgeberland  verweigert wird.

8. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Windhoek/Namibia.

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